Guter Rat ist nicht teuer - schlechter Rat unbezahlbar
Unseren Neumandanten bieten wir als Begrüssungsgeschenk eine 30-minütige Erstberatung zum pauschalen Sonderpreis von 50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an. Sie müssen dazu lediglich einen Ausdruck dieser Seite bei Gesprächsbeginn vorlegen.
Gleiche gesetzliche Gebühren wie alle Rechtsanwälte und Steuerberater
Die weiteren Honorare ergeben sich wie bei allen anderen Rechtsanwälten auch aus der gesetzlichen Gebührenordnung des RVG. Sie sind abhängig von dem weiteren Verlauf der Angelegenheit und regelmässig der Höhe der geltend gemachten Ansprüche. In vielen Fällen sind die Anwaltsgebühren von dem Gegner als zusätzliche Schadensposition zu übernehmen.
Bei unzureichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen beantragen wir für Sie auf Wunsch Prozess- oder Beratungskostenhilfe.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so prüfen wir für Sie auf Wunsch die Eintrittspflicht und stellen die Deckungsanfrage.